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   BGH, 04.12.1974 - 2 StR 583/74   

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BGH, 04.12.1974 - 2 StR 583/74 (https://dejure.org/1974,1577)
BGH, Entscheidung vom 04.12.1974 - 2 StR 583/74 (https://dejure.org/1974,1577)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1974 - 2 StR 583/74 (https://dejure.org/1974,1577)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Konkurrenzen zwischen dem Erwerb und dem gleichzeitigen Besitz von Betäubungsmitteln - Voraussetzungen für einen Verstoß gegen eine Erlaubnispflicht oder Bezugscheinpflicht nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BGH, 04.12.1974 - 2 StR 583/74
    Die Änderung des Schuldspruchs berührt den Strafausspruch, einschließlich der Annahme eines besonders schweren Falles im Sinne des § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG, nicht (BGH, Urteil vom 21. Februar 1974 - 1 StR 588/73 -).
  • Drs-Bund, 25.02.1971 - BT-Drs VI/1877
    Auszug aus BGH, 04.12.1974 - 2 StR 583/74
    § 11 Abs. 1 Nr. 4 BetMG enthält eine Art Auffangtatbestand, der die Schwierigkeiten ausräumen soll, die sich hinsichtlich des Nachweises eines illegalen Erwerbs ergeben können (Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Opiumgesetzes - BT-Drucks. VI/1877 - S. 9).
  • BGH, 25.04.1974 - 2 StR 159/74

    Verstoß gegen die Bezugscheinpflicht bei Fehlen einer Erlaubnis -

    Auszug aus BGH, 04.12.1974 - 2 StR 583/74
    Wer ohne eine solche, damit in der Regel auch ohne Bezugschein, Betäubungsmittel erwirbt, verstößt lediglich gegen die Erlaubnis-, nicht auch gegen die Bezugscheinpflicht (BGH, Beschluß vom 25. April 1974 - 2 StR 159/74 -).
  • BGH, 30.09.1976 - 4 StR 198/76

    Antrag auf Aufhebung einer bestimmten Auflage des Haftverschonungsbeschlusses vor

    Das Verbot des Besitzes von Betäubungsmitteln (§ 11 Abs. 1 Nr. 4 und 6 b BetMG) wird nicht nur vom Verbot des Handeltreibens verdrängt (BGHSt 25, 290), sondern auch vom Verbot des nichtgenehmigten Erwerbs von Betäubungsmitteln (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 und 6 a BetMG); § 11 Abs. 1 Nr. 4 und 6 b BetMG enthalten, soweit sie sich mit dem Besitz von Betäubungsmitteln befassen, lediglich Auffangtatbestände, mit denen Schwierigkeiten begegnet werden soll, die sich hinsichtlich des Nachweises eines illegalen Erwerbs ergeben können (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Dezember 1974 - 2 StR 583/74).
  • BGH, 28.03.1979 - 2 StR 700/78

    Verfall und Wertersatzeinziehung bei Verstoß gegen das BtMG - Rechtliche

    Aus den in BGHSt 23, 254; 25, 290; 27, 287 sowie in den Beschlüssen des Bundesgerichtshofs vom 4. Dezember 1974 - 2 StR 583/74 - und vom 30. Juni 1976 - 2 StR 256/76 - dargelegten Gründen sind jedoch der Schuldspruch und die Liste der angewendeten Strafvorschriften neu zu fassen.
  • BGH, 04.03.1988 - 2 StR 447/87

    Einfuhr und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Des weiteren spricht angesichts der nicht ganz unerheblichen Menge des Rauschgifts, das der Angeklagte im Januar 1986 besaß, und angesichts des Auffindungszeitpunktes vieles dafür, daß es sich auch dabei um (Rest)Bestände des von ihm nach dem landgerichtlichen Urteil zum Weiterverkauf beschafften Haschischs und Kokains gehandelt hat, zumal das Amtsgericht diese Betäubungsmittel offenbar nicht als Teil des ab Anfang 1985 unentgeltlich erworbenen Stoffes angesehen hat, da sonst die Begehungsform des Besitzes in der des Erwerbs aufgegangen wäre (vgl. z.B. BGH, Beschluß vom 4. Dezember 1974 - 2 StR 583/74 - BGH NStZ 1981, 352; BGH Strafverteidiger 1982, 401).
  • BGH, 18.03.1981 - 3 StR 68/81

    Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch - Beachtung von

    Hinter diese Tatbestände tritt der Tatbestand des Besitzes von Betäubungsmitteln als subsidiär zurück (ständige Rechtsprechung; zum Verhältnis Besitz/Handeltreiben vgl. u.a. BGHSt 25, 290, 291 und die Zusammenstellung bei Schmidt MDR 1978, 5; zum Verhältnis Besitz/Erwerb vgl. u.a. BGH, Beschlüsse vom 4. November 1974 - 2 StR 583/74 -, vom 6. Mai 1975 - 1 StR 119/75 -, Urteil vom 30. September 1976 - 4 StR 198/76 -, Beschluß vom 7. April 1976 - 3 StR 97/76 -, Urteil vom 7. Dezember 1977 - 2 StR 433/77 - und Beschluß vom 12. April 1979 - 2 StR 1/79).
  • BGH, 06.05.1975 - 1 StR 119/75

    Abgrenzung zwischen Eigenverbrauch und Weiterveräußerung von Betäubungsmitteln -

    Sie hat jedoch übersehen, daß das Verbot des Besitzes von Betäubungsmitteln (§ 11 Abs. 1 Nr. 4 und 6 b BetmG), dessen Verletzung sie in den Fällen des Eigenverbrauchs angenommen hat, nicht nur vom Verbot des Handeltreibens verdrängt wird (BGHSt 25, 290), sondern auch vom Verbot des nichtgenehmigten Erwerbs von Betäubungsmitteln (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 und 6 a BetmG); § 11 Abs. 1 Nr. 4 und 6 b BetmG enthalten, soweit sie sich mit dem Besitz von Betäubungsmitteln befassen, lediglich Auffangtatbestände, mit denen Schwierigkeiten begegnet werden soll, die sich hinsichtlich des Nachweises eines illegalen Erwerbs ergeben können (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Dezember 1974 - 2 StR 583/74).
  • BGH, 16.06.1983 - 2 StR 181/83

    Bedeutung des Besitzes von Betäubungsmitteln für die Bestrafung wegen unerlaubten

    Zu ändern war der Schuldspruch nur insoweit, als die Strafkammer den Angeklagten wegen Erwerbs und Besitzes von Heroin verurteilt hat: sie hat dabei übersehen, daß der Besitz des Betäubungsmittels in seinem unerlaubten Erwerb aufgeht (vgl. z.B. BGH Beschl. v. 4. Dezember 1974 - 2 StR 583/74 - BGH NStZ 1981, 352; BGH Strafvert. 1982, 401).
  • BGH, 09.11.1976 - 1 StR 649/76

    Keine Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln bei

    Das entspricht den Grundsätzen, die die Rechtsprechung zu § 11 Abs. 1 Nr. 1 BetmG entwickelt hat (BGHSt 25, 290; BGH, Beschluß vom 4. Dezember 1974 - 2 StR 583/74; Beschluß vom 6. Mai 1975 - 1 StR 119/75).
  • BGH, 26.02.1980 - 3 StR 23/80
    § 11 Abs. 1 Nr. 4 BetMG enthält lediglich einen Auffangtatbestand mit dem Schwierigkeiten begegnet worden soll, die sich hinsichtlich des Nachweises eines illegalen Erwerbes ergeben können (BGH, Beschluß vom 4. Dezember 1974 - 2 StR 583/74 -).
  • BGH, 20.10.1976 - 2 StR 415/76

    Zurücktreten der Einfuhr, des Besitzes und des Inverkehrbringens gegenüber dem

    Schließlich wird die Einziehung des sichergestellten Heroins, das kein Tatwerkzeug oder -mittel ist, sondern ein sogenannter Beziehungsgegenstand, nicht von § 74 StGB erfaßt, sondern ist nach § 11 Abs. 6 BetMG zulässig (BGH, Beschluß vom 4. Dezember 1974 - 2 StR 583/74).".
  • BGH, 06.12.1978 - 2 StR 313/78

    Fortgesetzter gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln in

    Gegen die Bezugscheinpflicht nach § 4 BetMG kann nur derjenige verstoßen, der bereits eine Erlaubnis gemäß § 3 BetMG besitzt (BGH, Beschluß vom 4. Dezember 1974 - 2 StR 583/74 -).
  • BGH, 26.04.1978 - 2 StR 95/78

    Aufnahme von Regelbeispielen in den Schuldspruch

  • BGH, 13.07.1977 - 2 StR 156/77

    Erwerb und Verkauf von Heroin als Handeltreiben mit Betäubungsmitteln -

  • BGH, 26.02.1980 - 1 StR 6/80

    Verdrängung des Verbots des Besitzes von Betäubungsmitteln durch das Verbot des

  • OLG Karlsruhe, 07.03.1978 - 2 Ss 247/77
  • BGH, 30.06.1976 - 2 StR 257/76

    Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung und Steuerhehlerei und wegen eines

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